Google muss per Emailfür Nutzer erreichbar sein
Schlappe für Google vor Gericht!
Das Kammergericht Berlin urteilte: Anbieter von Internetseiten müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der die Nutzer auch tatsächlich Kontakt aufnehmen können.
Google hat nun die Revision gegen das Urteil zurückgezogen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte.
Klage von Verbraucherzentralen
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, weil Nutzer auf ihre Mails an Google nur eine automatische Standardantwort mit Hinweis auf andere Kontaktmöglichkeiten erhalten hatten.
Die eingehenden Mails wurden bei Google nicht gelesen. Das verstößt nach dem Urteil des Kammergerichts gegen das Telemediengesetz.
▶︎ Im Telemediengesetz steht:
In Paragraf 5 des Telemediengesetzes heißt es, dass Anbieter von Diensten bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen. Dazu gehören Angaben, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“.
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