Monday, 20th May 2024
20 Mai 2024

Berlin: Angehörige von getöteten IS-Kämpfern demonstrieren für Rückkehr ihrer Familien

Kinder blicken von dem Tor ins al-Hul-Lager: Tausende IS-Kämpfer sind nach ihrer Aufgabe in Gefangenenlager gebracht worden, wo sie verhört werden. (Archivbild) (Quelle: Maya Alleruzzo/AP/dpa)

Der sogenannte Islamische Staat gilt in Syrien als besiegt. Auch Deutsche haben für das „Kalifat“ gekämpft – und Familien in den Krieg mitgenommen. Dürfen die Frauen mit ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren?

Rund zwei Dutzend Angehörige und Freunde von getöteten IS-Kämpfern haben vor dem Auswärtigen Amt in Berlin für eine Rückkehr ihrer in Syrien gefangenen Töchter, Schwiegertöchter und Enkelkinder demonstriert. Sie forderten die Bundesregierung auf, mit den kurdischen Gruppen in Kontakt zu treten, von denen die Witwen und Kinder des untergegangenen „Kalifats“ der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gefangen gehalten werden. Kennengelernt hatten sich die Angehörigen nach eigenen Angaben bei Elterntreffen, die von einer Beratungsstelle für Deradikalisierung organisiert worden waren.

Nach Medienberichten und Informationen der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte halten die syrischen Kurden knapp 60 mutmaßliche IS-Kämpfer mit deutschen Pässen fest. Hinzu kommen etwa 45 deutsche Frauen mit etwa 80 Kindern. Viele der Frauen sind junge Witwen.

Das Auswärtige Amt lässt die Fälle überprüfen

Das Auswärtige Amt hatte Ende März auf Anfrage mitgeteilt, die Bundesregierung prüfe „auch in Abstimmung mit ihren Partnern mögliche Optionen, um deutschen Staatsangehörigen, auch in humanitären Fällen, eine Rückführung nach Deutschland zu ermöglichen“.
 

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Außerdem versuche das Auswärtige Amt, deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Kindern, in prekären Einzelfällen medizinische Hilfe zukommen zu lassen – über Partnerorganisationen, die in den Flüchtlingslagern vor Ort tätig seien.

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