Friday, 10th May 2024
10 Mai 2024

ZDF-Chef fordert höheren Rundfunkbeitrag

Diese Forderung werden nicht alle mögen.

ZDF-Intendant Thomas Bellut (63) fordert eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Dieser könne an die Inflationsrate gekoppelt werden.

„Ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten“, erklärte der ZDF-Chef im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa.

  • Fragen zum GEZ-Urteil

    Warum müssen wir das alles weiter bezahlen?

    ARD, ZDF und Deutschlandradio können mit dem Urteil zufrieden sein: Der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen.

  • Europäischer Gerichtshof

    Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

    Es muss auch in Zukunft weiter pro Haushalt gezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen.

Der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Haushalt und Monat ist bis 2020 festgelegt.

Tatsächlich sind es nach Ansicht des Intendanten mehr: „Weil wir aber aktuell die Rücklage einsetzen dürfen, die nach der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag entstanden war, beträgt der Beitrag nach unserer Berechnung real bereits 18,35 Euro“, sagte Bellut.

Mehrere Länder wollen den Beitrag künftig an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln – statt ihn alle vier Jahre neu zu verhandeln.

Bellut sagte, ob es künftig ein entsprechendes Index-Modell geben werde, sei eine Entscheidung der Länder. „Wir sind offen und gesprächsbereit.“

Im Frühjahr teilen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit, wie viel Geld sie für die neue Finanzperiode (2021 bis 2024) brauchen.

Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Der monatliche Beitrag ist in Deutschland umstritten – unzählige Klagen beschäftigten in den vergangenen Monaten und Jahren die Gerichte. Doch 2018 stellten die höchsten juristischen Instanzen der EU und Deutschlands fest: ALLES KORREKT!

Das Ersetzen der früheren Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag stelle „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar“, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember in Luxemburg.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr geprüft und als sogenannte bestehende Beihilfe weitgehend unbeanstandet gelassen.

Fraglich war nun, ob die Umstellung von 2013 so tiefgreifend war, dass die neue Regelung bei der Kommission angemeldet werden musste und Gefahr lief, verboten zu werden. Das verneinte der EuGH.

Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um KEINE Steuer handelt – damit ist der Beitrag auch rechtmäßig. Die monatlichen 17,50 Euro müssen gezahlt werden – ob geguckt wird oder nicht.

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