Sunday, 19th May 2024
19 Mai 2024

Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland

Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Gemäß dem Urteil seien dafür als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm am Donnerstag mit.

Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte am 20. Dezember die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt.

Wie weit reicht das Verbot?

▶︎ Laut Apple sind nur 15 Apple Stores in Deutschland betroffen. Auf der Website waren am Donnerstag die entsprechenden Modelle noch verfügbar. Über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler seien die iPhones auch weiter erhältlich.

▶︎ Qualcomm bekräftigte dagegen am Donnerstag seine Auffassung, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse.

Zudem müsse Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen, entschied das Gericht. Der Betrag soll später festgelegt werden. Apple kündigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an.

Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.

Darum geht es in dem Streit

▶︎ Apple benutzt ein Patent von Qualcomm für eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält.

▶︎ Dies wurde Apple zu teuer und sie klagten 2017 gegen den Preis. Qualcomm bekommt daraufhin seit Mitte 2017 kein Geld mehr von iPhone-Auftragsfertigern.

▶︎ Aus Sicht von Qualcomm ist es aber nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Daher klagte Qualcomm nun wegen unrechtmäßiger Patentnutzung gegen Apple.

Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man dafür eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze, wollte die Pläne vor Gericht aber nicht offenlegen.

Im Urteil heißt es daher: „Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist“, hatte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung eingeräumt. „Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart“, müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr. „Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess.“ Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie.

Verfahren laufen unter anderem auch in China und den USA. In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verwies darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde.

Qualcomm ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.

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