Tuesday, 7th May 2024
7 Mai 2024

Trennungskinder kriegen mehr Geld

Trennungskinder kriegen ab dem nächsten Jahr mehr Geld!

Am 1. Januar 2019 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Zum Jahreswechsel haben minderjährige Trennungskinder somit bundesweit Anspruch auf mehr Geld.

Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis 14 Euro im Monat. Für volljährige Kinder bleiben die Unterhaltssätze unverändert.

Die Einkommensklassen bleiben diesmal ebenfalls unverändert, so dass für die meisten Haushalte, in denen die Trennungskinder leben, trotz Anrechnung des Kindergelds tatsächlich ein paar Euro mehr herausspringen dürften.

So viel Unterhalt gibt es

• Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2019 jeweils in der niedrigsten Einkommensgruppe bis 1900 Euro Nettomonatseinkommen für Kinder der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) 354 Euro statt bisher 348 Euro.

• Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 406 Euro statt bisher 399 Euro.

• Für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 476 Euro statt bisher 467 Euro.

• 12- bis 17-Jährige in der oberen Einkommensgruppe von 5101 bis 5500 Euro netto erhalten künftig 762 statt bisher 748 Euro.

Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben werden.

Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Darüber dürfen sich dann zur Jahreshälfte die Unterhaltspflichtigen der erwachsenen Trennungskinder freuen: Wegen des höheren Kindergeldes fällt der Betrag, den sie beisteuern müssen, ab dann geringer aus.

Die Düsseldorfer Tabelle existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Seit 1979 wird sie vom Oberlandesgericht herausgegeben. Sie wird bei Gesprächen des Deutschen Familiengerichtstages mit allen Oberlandesgerichten regelmäßig angepasst. Die nächste Änderung der Tabelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2020 erfolgen.

By:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert