Sony siegt im Streit umMusik von Tim Bendzko
Der Musikkonzern Sony hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen vorläufigen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Die Plattform darf Lieder von Tim Bendzko (33, „Nur noch kurz die Welt retten“) nicht mehr vervielfältigen. Konkret geht es in dem Fall um Songs vom aktuellen Album „Immer noch Mensch“ (2016).
So geht die Musik-Plattform vor
Wer MusicMonster.FM nutzen will, hinterlegt dort eine Liste mit Wunschliedern. Eine Software sucht dann rund 400 Internetradios ab, nimmt die Titel auf und stellt sie als Download dem Kunden zur Verfügung.
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Sony hatte das Musikportal unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Die Firma MusicMonster.FM aus München war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München I (Az: 7 O 9061/17) gescheitert. Die Entscheidung des OLG (Az: 29 U 3619/17) ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte überlegen, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
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