Tuesday, 23rd April 2024
23 April 2024

So holen Sie sich noch MEHR Geld vom Staat zurück

Der 31. Juli rückt näher!

Schon das Wort Steuererklärung machte mir früher schlechte Laune. Als BILD-Sparfochs sehe es jetzt positiv: Mit welchen legalen Tricks gelingt es, mir möglichst viel vom Staat zurückzuholen? Es lohnt sich: Durchschnittlich kriegt jeder Steuerzahler 974 Euro zurück – das ist doch schon der nächste Urlaub! Und mit der vereinfachten Form für Arbeitnehmer (nur zwei Formularseiten) schaffen Sie es in 30 Minuten.

Mein Sparfochs-Rat: Geben Sie unbedingt für 2018 eine Steuererklärung ab – auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind und bis 2. Januar 2023 Zeit haben. Wer abgeben muss (gut 50 Prozent der Arbeitnehmer, lohnsteuerpflichtige Pensionäre, Rentner mit hohen Einnahmen), muss alles bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt einreichen. Die bekannten Fristverlängerungen gibt’s nur noch z. B. bei schwerer Krankheit.

Was darf ich absetzen?

Die wichtigsten Posten in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest:

JOB UND STUDIUM

► Der Steuerbonus für beruflich genutzte Computer, Drucker oder Papier ist 2018 höher als zuvor. Anschaffungen bis 952 Euro (inkl. Mwst.) dürfen auf einen Schlag abgesetzt werden.

► Den Weg zur Arbeit darf ich mit 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke geltend machen – auch wenn ich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs war. Nutzen Sie Bus und Bahn, können Sie die Ticketkosten voll absetzen.

► Haben Sie wegen des Jobs den Wohnort gewechselt, können Sie Doppelmieten, Makler- und Umzugskosten absetzen.

► Streitpunkt Arbeitszimmer: Ein Tag Homeoffice in der Woche reicht nicht aus. Steht Ihnen für bestimmte Tätigkeiten nur das heimische Arbeitszimmer zur Verfügung (z. B. bei Außendienstmitarbeitern, Lehrern), dürfen Sie bis zu 1250 Euro geltend machen. Haben Sie keinen anderen Arbeitsplatz, dürfen Sie sogar alle Kosten absetzen.

FAMILIE UND GESUNDHEIT

► Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen (max. 4000 Euro) – also auch, wenn Oma für 40 Euro babysittet. Achten Sie auf einen Beleg (Vereinbarung, Überweisung, Rechnung).

► Behandlungskosten (z. B. die selbst gezahlte Augen-OP), Medikamente, Brillen oder Zuzahlung für Kinder-Zahnspangen dürfen steuerlich geltend gemacht werden.

► Außerdem: Ausgaben für eine Schule in privater oder freier Trägerschaft, Kirchensteuer, Mitgliedsbeiträge bei Parteien, Spenden bis 20 Prozent der Einkünfte.

HAUSHALT UND GARTEN

► Privatpersonen dürfen 20 Prozent der Handwerker-Rechnungen bis zu 6000 Euro absetzen.

► Bis zu 4000 Euro Steuerermäßigung sind bei selbstständigen Garten- und Putzhilfen drin. Der Maximalbetrag wird von der Steuer abgezogen, wenn Ausgaben von 20 000 Euro pro Jahr zusammenkommen. Kosten für Minijobber im Garten oder beim Putzen dürfen Sie zu 20 Prozent absetzen.

► Mieter können den Nebenkosten-Anteil für Reinigung, Hausmeister oder Garten sogar noch nach Erhalt des Steuerbescheides abrechnen.

Weitere Infos und Formulare HIER.

Schreiben Sie mir: sparfochs@bild.de

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