Thursday, 2nd May 2024
2 Mai 2024

Schummel-Diesel sind Mängelware

++ Was der Beschluss für Verbraucher heißt ++

Justiz-Klatsche für VW!

Im Abgasskandal um Diesel-Autos von Volkswagen sind die illegal eingebauten Abschalteinrichtungen als Sachmangel einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag höchstrichterlich beschlossen!

Der Beschluss stärkt die Kunden, die einem Schummel-Diesel aufgesessen sind: Das Gericht hat ihnen bestätigt, dass ihr Wagen einen Mangel hat. Jetzt haben die Kunden es leichter, wenn sie vor Gericht einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen wollen.

▶︎ Die Begründung der Richter: Die illegal eingebaute Abschalteinrichtung könnte dazu führen, dass die Schummel-Diesel nicht für die Straße zugelassen werden. Den Käufern würde so ein Schaden entstehen.

„Wenn es sich um einen Sachmangel handelt, dann muss der Kunde den Hersteller zunächst auffordern, den Mangel zu beseitigen. Durch die Mangelbeseitigung dürfen aber keine neuen Mängel entstehen, etwa ein höherer Verbrauch nach einem Software-Update. Lässt sich der Mangel nicht beseitigen, dann hat der Kunde Anspruch auf Minderung des Preises oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten“, sagte Rechtsanwalt Christian Genzow zur „Automobilwoche“.

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Umtausch und Schadenersatz immer wahrscheinlicher

Mit dem Beschluss geht der erste große Prozess gegen Volkswagen im Abgasskandal zu Ende. Geklagt hatte ein Mann, dessen Autohändler einen 2015 gekauften VW Tiguan nicht zurücknehmen wollte. Der Kunde wollte vor Gericht erreichen, dass der Schummel-Diesel gegen ein gleichwertiges Auto eingetauscht wird.

Das wurde in vorherigen Gerichtsurteilen als „unmöglich“ abgetan. Die Begründung der Richter damals: Der Fahrzeugtyp werde nicht mehr hergestellt, ein gleichwertiger Umtausch sei deshalb nicht möglich.

Auch dafür gibt’s vom BGH Kritik: Diese Einschätzung sei fehlerhaft. Ein Ersatz könne nur im Einzelfall verweigert werden, wenn die Kosten unverhältnismäßig seien.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes gibt den deutschlandweit rund 50 000 Klägern gegen VW im Kampf um Schadenersatz deutlich bessere Karten in die Hände. Die Wahrscheinlichkeit, dass vor dem Auffliegen des Abgasskandals gekaufte Schummel-Diesel zurückgenommen werden müssen, ist jetzt deutlich gestiegen.

Volkswagen erklärte, dass man aus dem Gerichtsbeschluss keine Erfolgsaussichten für Musterfeststellungsklagen gegen den Auto-Konzern schlussfolgern könne. Die Erwägungen des Bundesgerichtshofes seien nämlich vorläufig.

Schummel-Diesel, die erst nach Auffliegen des Abgasskandals verkauft wurden, müssen allerdings bereits zurückgenommen werden. Dieses Sensationsurteil wurde am 21. Februar in München gefällt.

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