Sunday, 5th May 2024
5 Mai 2024

Röntgenbilder entlarven Mogelpackungen

Da ist noch viel Luft nach oben!

Bei manchen Verpackungen ahnt man ja schon als Supermarkt-Kunde, dass ein Großteil des Innenlebens aus großer Leere besteht. Aber es ist eben nur ein Gefühl. Die Verbraucherzentrale Hamburg liefert jetzt den Beweis – und hat 14 Produkte, über die sich Verbraucher beschwert hatten, als echte Luftnummer-Mogelpackungen entlarvt.

Mit Röntgenbildern haben die Verbraucherschützer die Füllmenge verschiedener Fertiglebensmittel und Drogerieartikel überprüft. Das Ergebnis: Im Schnitt waren die Verpackungen nur zu 41 Prozent gefüllt. Heißt also: 59 Prozent des Inhalts waren nichts als Luft!

► Trauriger Spitzenreiter: Der „Mondamin Lieblingsgrießbrei Klassische Art“ von Unilever. Die 89-Gramm-Tüte für 99 Cent misst in der Höhe 18 Zentimeter – von denen 14,89 leer sind (83 Prozent)!

► Nicht viel besser auf Platz 2 mit 81 Prozent Leerverkauf: das „Risotto Milanese“ (210 Gramm für 4,99 Euro von Hersteller Riso Scotti S.P.A.).

► Als Dritter auf dem Treppchen landen die Geschirrspültabs „Finish Powerball All in 1 Citrus“ (432 Gramm für 4,25 Euro) von Reckett Benckiser – mit einem Luftanteil von 74 Prozent.

Wenig Inhalt, der sich in einer übergroßen Packung verliert – für Armin Valet seit Jahren ein Skandal.

„Diese Luftnummer-Mogelpackungen sind eine Sauerei“, sagt der Hamburger Verbraucherschützer im Gespräch mit BILD. „Für die Umwelt, weil unfassbar viel unnötiger Müll produziert wird. Und für die Verbraucher, weil die Verpackung mehr Inhalt verspricht.“

Dabei ließe sich viel Verpackungsmaterial einsparen, wenn die Verpackungen vollgefüllt wären. Fehlende Vorgaben im Eich- und Verpackungsrecht würden den Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte geben, meint Valet.

Ihm ist bewusst, dass da rechtlich wenig zu machen zu machen sei. Ein Blick auf die Rechtslage zeigt aber: Diese Mogelpackungen sind definitiv nicht gewünscht. Im ersten Satz der Verpackungsverordnung heißt es: „Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.“ 2019 wird die Verordnung in ein Gesetz überführt, der Wortlaut dort ist ähnlich. „Das wird ad absurdum geführt“, sagt Valet zum Umgang der Hersteller mit dieser Passage. „Am Ende bleibt es eine Worthülse.“

Sein Tipp für die Kunden: Mit offenen Augen durch den Supermarkt gehen. „Als Verbraucher gibt es nur einen Weg, dem entgegenzutreten, nämlich beim Einkaufen genau drauf achten, wen man unterstützt.“

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