Sunday, 28th April 2024
28 April 2024

Privatversicherte kriegen kein Geld zurück!

Schlechte Nachricht aus Karlsruhe für Privatversicherte: Der erhoffte Geldregen bleibt aus!

Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwochnachmittag sein Urteil.

Darum ging’s: Die Karlsruher Richter hatten darüber zu verhandeln, ob Beitragserhöhungen von Privatversicherungen in den vergangenen Jahren formal richtig zustande gekommen sind. Die Betroffenen hätten möglicherweise zu viel eingezahltes Geld von ihrem Versicherer zurückfordern können.

Nun das Urteil: Den privat Krankenversicherten stehen allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders keine Rückerstattungen zu.

► Knackpunkt war die Unabhängigkeit der eingesetzten Treuhänder: Diese Spezialisten müssen laut Gesetz alle Prämienänderungen der privaten Krankenversicherer prüfen und absegnen. Hat der Treuhänder auch für den Versicherer selbst gearbeitet und Geld erhalten, kann man ihn für parteiisch halten.

Eine von ihm abgenickte Beitragserhöhung ist aber laut dem BGH nicht deshalb formell rechtswidrig!

Und so kommt es nicht zur erhofften Folge: Der Versicherungsnehmer hätte vom Versicherer den Betrag zurückfordern können, den er seit der Erhöhung mehr gezahlt hat!

  • Vorteil Privatversicherung

    Zwei-Kassen-Gesellschaft

    Lange Wartezeiten – Kassenpatienten kennen das. Selbst in einem so reichen Land wie unserem. 

Zur heutigen Verhandlung des Bundesgerichtshofs im Verfahren zur formellen Wirksamkeit von Beitragsanpassungen erklärte Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV):

„Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden.“

► Das war der konkrete Fall: Der Treuhänder, der für die gestiegenen Beiträge des Klägers verantwortlich war, hat – wie es in der Branche häufig vorkommt – lange Jahre für den Axa-Konzern gearbeitet und von diesem einen beträchtlichen Teil seiner Jahreseinkünfte bezogen.

Der Kläger hielt ihn deshalb für parteiisch. Er gewann vor dem Landgericht Potsdam bereits in zweiter Instanz. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten dem Kläger das Geld zugesprochen.

Der BGH widerspricht mit seinem Urteil nun den vorausgegangenen Entscheidungen! Damit ist das letzte Wort gesprochen, dem Kläger steht keine weitere Instanz offen.

Versicherungen atmen auf

Hätte der BGH die Ansicht des Klägers und der Vorinstanzen heute geteilt, wäre das ein echter Hammer für die Versicherungswirtschaft gewesen – laut dem Magazin „Capital“ hätten sich weitere 800 000 Versicherungsnehmer auf das mögliche Urteil berufen können!

Nach dem Urteil ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit nachzuprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde Bafin überprüft.

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