Friday, 10th May 2024
10 Mai 2024

Jetzt verlangt auch die ARD mehr TV-Geld

Schon wieder Diskussionen um den Rundfunkbeitrag! Grund: ARD und ZDF verlangen mehr Geld! Zwar ist der Beitrag für die nächsten Jahre festgeschrieben, doch ab 2021 wollen die öffentlich-rechtlichen mehr Gebühren verlangen.

Doch es gibt Kritik aus den Bundesländern, die eigentlich über die Höhe des Beitrags mitentscheiden dürfen.

Nun droht der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm sogar mit Verfassungsklage! Falls nicht alle Länderparlamente einem höheren Gebührensatz zustimmen, „bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“, sagte Wilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München.

Zuvor hatte schon ZDF-Intendant Thomas Bellut erklärt, eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags sei notwendig: „Klar ist aber, ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten.“

Derzeit werden 17,50 Euro pro Haushalt und Monat fällig. Der tatsächliche Beitrag liegt nach Ansicht Belluts rechnerisch höher: „Weil wir aber aktuell die Rücklage einsetzen dürfen, die nach der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag entstanden war, beträgt der Beitrag nach unserer Berechnung real bereits 18,35 Euro“, sagte Bellut. „Das ist also der wirkliche Basiswert. Alles darunter wäre eine klare Kürzung, die nur durch große Einsparungen im Programm erbracht werden könnte.“

Klartext: Nach Willen des ZDF-Chefs soll der Beitrag ab 2021 um mindestens 0,85 pro Monat und Haushalt steigen.

  • Fragen zum GEZ-Urteil

    Warum müssen wir das alles weiter bezahlen?

    ARD, ZDF und Deutschlandradio können mit dem Urteil zufrieden sein: Der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen.

  • Europäischer Gerichtshof

    Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

    Es muss auch in Zukunft weiter pro Haushalt gezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen.

Für den baden-württembergischen FDP-Landesvorsitzenden und Vizechef der Bundestagsfraktion Michael Theurer ein dreister Vorschlag. Der Politiker zu BILD: „Die Forderung von ZDF-Intendant Bellut nach einem höheren Rundfunkbeitrag ist dreist und einfältig.“

Es sei unglaubwürdig, Einsparpotentiale zu leugnen, wenn „das ZDF vor zwei Tagen noch die Finanzmittel hatte, drei Stunden lang die bestbezahlte Sängerin Europas auftreten zu lassen“. Stattdessen forderte er: „Mit einer stärkeren Fokussierung auf Information, Bildung und Kultur ließe sich viel Geld sparen.“

Diskussion um automatische Gebühren-Anpassung

Längst gibt es auch einen Gegen-Vorschlag aus der Politik: Mehrere Bundesländer den Beitrag künftig an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln – statt ihn alle vier Jahre neu zu verhandeln.

Bellut sagte, ob es künftig ein entsprechendes Index-Modell geben werde, sei eine Entscheidung der Länder. „Wir sind offen und gesprächsbereit.“ Auch ARD-Chef Wilhelm signalisierte: Dies könnte „am Ende ein gangbarer Weg sein“.

Seine Bedenken: Der Index wäre für ARD und ZDF „eine stetige Schrumpfung“. Denn: „Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind.“

Im gleichen Interview drohte Wilhelm auch mit der Klage in Karlsruhe. Er betonte allerdings: „Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden.“

Hintergrund

Der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Haushalt und Monat ist bis 2020 festgelegt.

Im Frühjahr teilen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit, wie viel Geld sie für die neue Finanzperiode (2021 bis 2024) brauchen. Die KEF macht dann einen Vorschlag für die Beitragshöhe. Die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten muss den Landtagen in allen 16 Bundesländern ratifiziert werden.

Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Der monatliche Beitrag ist in Deutschland umstritten – unzählige Klagen beschäftigten in den vergangenen Monaten und Jahren die Gerichte. Doch 2018 stellten die höchsten juristischen Instanzen der EU und Deutschlands fest: ALLES KORREKT!

Das Ersetzen der früheren Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag stelle „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar“, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember in Luxemburg.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr geprüft und als sogenannte bestehende Beihilfe weitgehend unbeanstandet gelassen.

Fraglich war nun, ob die Umstellung von 2013 so tiefgreifend war, dass die neue Regelung bei der Kommission angemeldet werden musste und Gefahr lief, verboten zu werden. Das verneinte der EuGH.

Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um KEINE Steuer handelt – damit ist der Beitrag auch rechtmäßig. Die monatlichen 17,50 Euro müssen gezahlt werden – ob geguckt wird oder nicht.

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