Saturday, 4th May 2024
4 Mai 2024

Gutachter warnt vormassiver Kosten-Explosion

Zwei neue Gutachten befeuern die Kritik an den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (46, SPD) für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Bei den am Donnerstag bekannt gewordenen Bedenken geht es um angeblich deutlich höhere Kosten und Verfassungsbedenken.

Bei den Kosten zitierte die Zeitung „Die Welt“ Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen für die Stiftung Marktwirtschaft, laut denen die Grundrente fast doppelt so viel kostet wie veranschlagt.

Kosten doppelt so hoch wie von Heil berechnet

Schon im Jahr der Einführung 2021 sollen sich die Mehrkosten laut Raffelhüschen auf rund sieben Milliarden Euro belaufen und nicht wie von Heil angegeben auf 3,8 Milliarden Euro.

Bis 2025 errechnete der Experte demnach einen Anstieg auf jährlich 8,3 Milliarden Euro. Anstatt der angegebenen Gesamtsumme von 21,5 Milliarden Euro bis 2025 addierte Raffelhüschen demnach die Gesamtkosten in diesem Zeitraum auf 38 Milliarden Euro.

Weiterer Gutachter beklagt Verstoß gegen das Grundgesetz

Derweil sieht ein Kurzgutachten des Münsteraner Sozialrechtlers Heinz-Dietrich Steinmeyer (liegt BILD vor) in den Grundrentenplänen von Heil einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Steinmeyer wirft Heil demnach vor, sein Gesetzentwurf schieße „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“. In Auftrag gegeben wurde diese Studie von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die von Arbeitgeberseite finanziert wird.

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In seinem Gutachten schreibt Steinmeyer, die Grundrente führe dazu, dass nicht mehr alle Arbeitnehmer und Rentner gleich behandelt würden.

Sie würden für gleich hohe Beiträge unterschiedlich hohe Rentenansprüche erhalten. Dies sei zwar möglich, müsse aber vom Gesetzgeber mit dem Ausgleich konkreter Nachteile gerechtfertigt werden. Dies geschehe bei der Grundrente nicht.

Damit sei die Grundrente in der geplanten Form nicht zielgenau und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot von Artikel drei des Grundgesetzes.

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