Friday, 17th May 2024
17 Mai 2024

Das droht, wenn Sie die Steuererklärung verbummeln

Gute Nachricht für alle, die eine Steuererklärung machen müssen: Der Abgabeschluss hat sich um zwei Monate verlängert. Deadline ist ab sofort nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli.

Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, bekommt sogar noch mehr Zeit – nämlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres (Ende Februar 2020). Die neuen Fristen gelten für Steuererklärungen ab dem Jahr 2018.

ABER: Die Verlängerung hat nicht nur Vorteile. Wer zu spät abgibt, muss jetzt mit saftigen Gebühren rechnen! BILD sagt Ihnen, worauf Sie künftig achten müssen.

Was droht, wenn ich überziehe?

Wer die Abgabe verbummelt, dem können die Behörden künftig einen Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer aufbrummen; mindestens muss man aber 25 Euro zahlen – pro angefangenem Monat, in dem die Steuererklärung noch nicht vorliegt!

Bislang ließ sich oft noch mit dem zuständigen Finanzamt reden. Künftig entscheiden aber nicht mehr die Finanzbeamten über die Höhe der etwaigen Zusatzzahlungen, sondern der Prozess wird automatisiert (Ausnahmen möglich).

▶︎ Heißt: „Ab sofort sind die Strafen empfindlicher und greifen schneller“, sagt Christina Georgiadis vom Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt gar ein Zwangsgeld, eine Schätzung, den Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen anordnen.

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Kann ich eine Verlängerung beantragen?

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Das geht nach wie vor, aber auch beim Thema Fristverlängerung werden die Vorgaben strikter. Ein Aufschub der Abgabe ist für Steuerpflichtige nicht mehr so einfach möglich. Georgiadis: „Wer die Frist verlängern will, braucht in Zukunft einen wirklich triftigen Grund.“

▶︎ Darunter kann eine längere Krankheit mit Krankenhausaufenthalt oder ein außergewöhnliches Ereignis wie ein Wohnungsbrand fallen. Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

Bringt es was, wenn ich früher abgebe?

Ja, zumindest denjenigen, die mit einer Rückerstattung rechnen können. Je früher die Steuererklärung abgegeben wird, desto schneller kommt meistens der Bescheid. Denn die Finanzämter arbeiten nach Eingang und brauchen in der Regel ein bis zwei Monate für die Prüfung.

Noch schneller dürfte es gehen, wenn man seine Steuererklärung über das elektronische System Elster macht. Die digitalen Anträge werden von den Ämtern bevorzugt behandelt. Ab dem 1. Januar kann man die Erklärung für das Vorjahr abgeben.

Warum gibt es die Änderung überhaupt?

Bundestag und Bundesrat hatten 2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Insbesondere durch die Fristverlängerung um zwei Monate „erübrigen sich viele Fristverlängerungsanträge nicht beratener Steuerpflichtiger“, hieß es in einem Bericht des Finanzministeriums zu der Reform.

Das bedeutet wohl nichts anderes, als dass in der Vergangenheit ziemlich viele Steuerpflichtige einen Aufschub beantragt haben – und die Behörden diese Praxis mit einer verlängerten Frist nun eindämmen wollen.

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