Sunday, 5th May 2024
5 Mai 2024

Bundesnetzagentur legtVergaberegeln fest

Bonn – Die Bundesnetzagentur hat nach einer Sitzung des Beirats der Behörde die endgültigen Vergabebedingungen für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G bekanntgegeben.

Diese umfassten „Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land“, erklärte die Netzagentur am Montag. Zu diesen Auflagen gehört, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zu versorgen.

„Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft“, erklärte Netzagentur-Präsident Jochen Homann.

Die #BNetzA hat eben die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die #5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Vorher hat der #Beirat grünes Licht gegeben. Mehr dazu https://t.co/6Dajqy50XH pic.twitter.com/3GPObwCT3m

— Bundesnetzagentur (@bnetza) November 26, 2018

Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs – und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei.

Die Vergabebedingungen umfassen der Behörde zufolge auch „Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.“

Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist mit der Veröffentlichung der Entscheidung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können nun bis zum Nachmittag des 25. Januar Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte die Vergabebedingungen. Diese seien aus Verbrauchersicht „enttäuschend“, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller.

„Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert“, kritisierte er. „Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.“

Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach, sprach hingegen von einem „guten Kompromiss“. Von den teilweise geforderten sehr hohen Auflagen, „die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der ausbauenden Unternehmen dargestellt hätten“, sei richtigerweise abgesehen worden.

5G gilt als Schlüsseltechnologie für eine Reihe von Zukunftsfeldern wie etwa das autonome Fahren. Streit hatte es im Vorfeld immer wieder um die Flächendeckung mit dem neuen Standard gegeben. So hatten etwa der Bauernverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land gewarnt.

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