Saturday, 4th May 2024
4 Mai 2024

Bund und Bayern einigen sich im Dauerstreit um Familiengeld

Ein Mann mit Kindern wirft einen Schatten auf eine mit Handabdrücken bemalte Wand: Auch Hartz-IV-Empfänger bekommen bald Familiengeld. (Quelle: Peter Kneffel/Archiv/dpa)

Der Bund und Bayern konnten im Dauerstreit um Familiengeldzahlungen eine Einigung erzielen. Künftig soll das Familiengeld nicht auf Hartz-IV-Beiträge angerechnet werden. 

Im Dauerstreit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger haben sich der Bund und der Freistaat geeinigt. „Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können“, sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Kompromiss sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer „förderlichen frühkindlichen Bestreuung des Kindes“ zugeordnet wird.

Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung angerechnet wird, die Hartz-IV-Leistung also um 250 beziehungsweise 300 Euro gekürzt wird.

Für den Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereiterklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen.

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