Wednesday, 24th April 2024
24 April 2024

Rundfunkgebühr soll automatisch steigen

Ab 2023 soll es ein neues System geben, das die Höhe der Rundfunkgebühren festlegt. In Zukunft könnten die Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch und an die Inflation oder einen Verbraucherpreis-Index angepasst steigen.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Berlin wurden mehrere Modelle diskutiert. Favorit ist laut der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aber ein Indexmodell.

▶︎ Wie ein solches Modell am Ende aussehen könnte, sei noch längst nicht klar. Es müsse aber verfassungs- und beitragsrechtlich in Ordnung sein, sagt Dreyer.

Wer berechnet den bisherigen Betrag?

Derzeit und noch bis Ende 2020 beträgt der Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Monat 17,50 Euro. Dieser wird alle vier Jahre von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechnet und von den Ministerpräsidenten abgesegnet.

  • 17,50 Euro reichen nicht

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Bis April dieses Jahres müssen die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf für die kommenden Jahre anmelden. Ulrich Wilhelm, der Intendant des Bayerischen Rundfunks, hatte erst Anfang des Monats eine Erhöhung der Gebühren gefordert, „wenn wir den heutigen Leistungsstand mit qualitätsvollen Programmen halten wollen.“

19,40 Euro stehen im Raum

Ärger um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es bereits seit 2016. Damals hatte die KEF darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitrag ab 2021 auf 19,40 Euro steigen müsste, wenn die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio wie bisher erhalten bleiben.

▶︎ Deshalb forderte Dreyer, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, von den Rundfunkanstalten stärkere Sparanstrengungen. Von den Bürgerinnen und Bürger aber auch Verständnis für etwaige Anpassungen der Gebühren.

Bis Juni 2019 soll die Rundfunkkommission einen endgültigen Vorschlag präsentieren. Ob nun mit automatischer Anpassung oder nicht: Gutachten legen bereits heute nahe, dass es auch künftig eine Rolle der KEF als übergeordnete Instanz geben müsse.

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