Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Ministerium will gegen Retouren-Vernichtung vorgehen

Vor wenigen Tagen hatten die Grünen gefordert, die Vernichtung von
Retouren zu verbieten. Jetzt gibt es konkrete Pläne von der Regierung.

Das Bundesumweltministerium will verhindern, dass Online-Versandhändler neuwertige Waren nach deren Rücksendung vernichten. Laut Ministeriumssprecher ist eine gesetzliche Änderung geplant, deren Entwurf noch in diesem Monat vorgestellt werden soll.

Ziel der Neuregelung sei es, „zukünftig rechtlich gegen die unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können“. Außerdem werde eine Umsatzsteuerbefreiung für zurückgesandte Neuwaren geprüft, die als Sachspenden weitergegeben werden.

  • Amazon und Co.

    Grüne wollen Vernichtung von Retouren verbieten

    Die Grünen wollen Online-Versandhändlern wie Amazon verbieten, neuwertige Waren nach deren Rücksendung zu vernichten.

Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt (53), hatte am Wochenende mit einem Interview eine Debatte über den Umgang mit Retouren entfacht. Sie bezeichnete es als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“, dass Online-Versandhändler viele zurückgesandte Waren vernichteten, anstatt sie erneut zum Verkauf anzubieten.

Die Grünen-Politikerin schlug vor, solche Waren zu verschenken. Für solche Spenden solle die Mehrwertsteuer erlassen werden. Schließlich müssten die Rohstoffe zurück in den Wertstoffkreislauf.

Jetzt bereitet das Bundesumweltministerium eine entsprechende Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Darin solle eine „Obhutspflicht“ verankert werden, „mit der der Vernichtung von Neuware entgegengewirkt werden soll“.

Die Versandhändler hatten vorher Kritik an dem Vorschlag geübt, die Vernichtung zurückgeschickter Waren zu verbieten. Die Idee sei „Unfug“, sagte der Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH), Gero Furchheim, am Dienstag. „Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten.“

Furchheim sagte, es gebe viele Konzepte, die Auswirkungen des staatlich verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in „Einklang mit der Ökologie“ zu bringen. Dazu zählten Aufarbeitung, Sonderverkäufe sowie sozial motivierte Schenkungen. All dies würden die Versandhändler bereits freiwillig tun.

Der Verband verwies auf eine Studie der Universität Bamberg, auf die sich auch die Grünen gestützt hatten. Der Untersuchung zufolge schicken Online-Shopper zwar jedes sechste Paket wieder an den Händler zurück, 92 Prozent dieser Rücksendungen werden aber tatsächlich weiterverkauft. Lediglich vier Prozent werden demnach entsorgt. Der Rest wird industriell wiederverwertet oder gespendet.

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