Friday, 29th March 2024
29 März 2024

Mehr Menschen arbeiten nebenher in Mini-Jobs

Zahl der Mini-Jobber steigt auf 7,6 Millionen!

Eigentlich sollte der Mindestlohn zu weniger Mini-Jobs führen. Laut eines Zeitungsberichts gibt es aktuell aber wieder fast genauso viele steuer- und abgabefreie Arbeitsstellen wie vor der Mindestlohn-Einführung 2015.

Ende März habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den letztverfügbaren Daten gut 7,6 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage einer Grünen-Abgeordneten.

Ende Dezember 2014 vor Einführung des Mindestlohns seien es mit 7,67 Millionen nur wenig mehr gewesen.

Sehr viele haben zwei Jobs

▶︎ Was aus der Anfrage auch hervorgeht: Vor allem die Zahl der Mini-Jobs, die neben dem eigentlichen Beruf ausgeübt werden, ist deutlich gestiegen. Ende 2014 seien erst 2,5 Millionen Mini-Jobber in einer Nebenbeschäftigung tätig gewesen.

Ende März 2018 hätten bereits knapp 2,8 Millionen neben der Hauptbeschäftigung noch einen steuerfreien Mini-Job gehabt.

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Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage für die Grünen gestellt hatte, sagte: „Es gibt wieder fast so viele Minijobs wie vor der Mindestlohneinführung. Es ist höchste Zeit für mehr reguläre Beschäftigung, um ausreichende Renten und Schutz bei Arbeitslosigkeit sicherzustellen.“

Mini-Jobber sind gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Altersarmut weniger abgesichert.

Die Hürden beim Übergang zu regulärer Beschäftigung müssten abgebaut werden. „Ziel muss sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein“, sagte die Politikerin der Nachrichtenagentur AFP. „Denn es geht immerhin darum, Altersarmut – gerade für Frauen – zu verhindern.“

▶︎ Mini-Jobs für Schüler und Rentner hingegen könne es weiterhin geben. „Abgesehen davon müssen Löhne und Arbeitsstunden so ausgestaltet sein, damit die Beschäftigten gar nicht mehr auf einen zweiten Job angewiesen sind.“

Diese Regeln gelten für Mini-Jobs

Der Mini-Job mit einer Verdienstobergrenze von derzeit 450 Euro im Monat ist für Arbeitnehmer steuer- und weitgehend abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt reduzierte Abgaben für seine Mitarbeiter.

Die für Minijobs zuständige Bundesbehörde hatte sich erst im November für eine Anhebung der Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgesprochen.

Hintergrund dieser Überlegungen ist dabei die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab Januar 2019 auf 9,19 Euro die Stunde steigt. Damit verringert sich wiederum die Arbeitszeit für Mini-Jobber, die dann nur noch 49 Stunden im Monat arbeiten dürfen, bis sie die Schwelle von 450 Euro erreichen.

Nach der Tabelle des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sind es derzeit noch knapp 51 Stunden.

▶︎ Wenn die Entgeltgrenze der Mini-Jobs unverändert bleibe, „führt der steigende Mindestlohn dazu, dass zur Verfügung stehende Arbeitszeit sinkt“, mahnte der Leiter der Mini-Job-Zentrale, Erik Thomsen, gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Folge könnte sein, dass Mini-Jobber dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen müssen oder dass Unternehmen mehr Mini-Jobs schaffen.“

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