Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Lufthansa kämpft gegen Schnäppchenjäger

Schwere Zeiten für Sparfüchse …

Wer einen Teil seiner gebuchten Lufthansa-Flugverbindung verfallen lässt, der muss damit rechnen, blechen zu müssen, wie das Flugportal „airliners.de“ berichtet.

Lufthansa will so verhindern, dass Kunden Flüge im Ausland buchen und diese dann nur teilweise antreten. Grund: Es ist häufig günstiger Flüge mit Start oder Ziel im Ausland über Deutschland zu buchen, und einfach Flüge verfallen zu lassen.

Wer etwa von St. Petersburg über Frankfurt nach Los Angeles fliegt, zahlt weniger als nur der Nonstop-Flug Frankfurt-Los Angeles kostet. Und wer wie zum Beispiel Geschäftsleute auf Hin- und Rückflug an einem Tag angewiesen ist, der kommt mit zwei Buchungen mit längeren Aufenthalten dazwischen oft billiger als mit einer Buchung – obwohl dann je Buchung ein Flug komplett verfällt! Das passt der Lufthansa gar nicht. Bisher versuchte die Airline das zu verhindern, indem sie Passagieren die Beförderung verweigerte, wenn sie nicht von Anfang an die gebuchte Verbindung nutzten.

Doch das System hatte ein Schlupfloch: Den letzten Flug konnten Passagiere so immer ohne Sorge verfallen lassen. Heißt: Auf dem Rückweg von Los Angeles nach St. Petersburg über Frankfurt, konnte die Reise einfach in Frankfurt beendet werden. Eine Weigerung der weiteren Beförderung stört den Passagier dann ja nicht mehr.

Nun will Lufthansa die Forderungen aber auch mit Nachdruck bei den Passagieren durchsetzen, die nur ihren letzten Flug verfallen lassen.

Vergangenes Jahr reichte die Airline dazu erstmals Klage gegen einen Kunden ein, der einen solchen hat verfallen lassen.

Zunächst wies das Amtsgericht Berlin-Mitte die Klage der Lufthansa gegen einen Passagier im Dezember noch ab. Doch die Airline lässt nicht locker: Sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ergebnis offen.

Sollte die Lufthansa mit der Klage dieses Mal Erfolg haben, sind weitere Klagen wahrscheinlich.

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