Friday, 29th March 2024
29 März 2024

Anwalt rechnet mit Zehntausenden Diesel-Klägern

Wer kann mitmachen? Wie hoch sind Risiken und Chancen?

Das könnte für VW richtig teuer werden!

An der ersten Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern könnten sich Zehntausende Dieselfahrer beteiligen.

Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Klage für den Bundesverband der Verbraucherzentralen betreut, hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 4000 konkrete Anfragen bekommen – innerhalb eines Monats. Beim Verband selbst meldeten sich 26 000 Interessenten.

Die Zahl der Anfragen bedeutet zunächst nicht, dass sich alle auch der Klage anschließen, die am 1. November eingereicht wird. Dafür müssen sich Dieselfahrer in ein offizielles Register eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, sobald die Klage zugelassen wurde.

Anwalt Stoll skizziert aber im Gespräch mit BILD: „Wenn das so weiter geht, haben wir bis zur Zulassung der Klage Zehntausende registrierte Diesel-Kläger.“

▶︎ Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, es tritt zum 1. November in Kraft. Die Klage soll Betroffenen helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen. Tausende vom Diesel-Skandal betroffene VW-Besitzer haben damit Hoffnung auf Schadenersatz.

Marco Rogert, Rechtsanwalt von Rogert & Ulbrich, sagte zu BILD: „Wir gehen davon aus, dass sich am Ende Millionen Geschädigte ärgern, sollten sie sich nicht für die Musterfeststellungsklage registriert haben.”

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Klage

▶︎ Wer kann mitmachen?

Beteiligen können sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

Übrigens: Tausende VW-Fahrer haben schon auf eigene Faust geklagt. Volkswagen zufolge waren im September 23 800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Mehr als 6000 Urteile habe es gegeben. Für die Musterfeststellungsklage sieht der Konzern wenig Aussichten, wie er erklärte: „Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland.“

▶︎ Was ist das für eine Klage?

Die Musterfeststellungsklage ist eine Art „Einer-für-alle“-Klage. Das Instrument ist neu, der VW-Fall der erste Einsatz. Das Prinzip: Verbraucherschutzverbände klagen stellvertretend für Gruppen von Betroffenen – mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.

▶︎ Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) arbeitet zehn Fälle auf und reicht seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein. In zwei Monaten müssen insgesamt 50 Menschen zusammenkommen. Wenn die Verhandlung begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.

▶︎ Was kann dabei rauskommen?

Schadenersatz wird es wohl nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es zunächst darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Wird den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen.

Auf Grundlage des Musterprozesses ist das aber einfacher als ohne. Noch bequemer wäre ein Vergleich zwischen VW und den Kunden. „Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

▶︎ Hab ich ein Risiko, wenn ich mich der Klage anschließe?

Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer im Klageregister steht, kann das Urteil also in Ruhe abwarten und dann entscheiden, wie er weitermacht.

Wenn die Verbraucherzentralen verlieren, sind alle Eingetragenen allerdings an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

Wie groß sind die Chancen auf Erfolg?

Die Anwälte sind sehr zuversichtlich, Volkswagen dagegen sieht wenig Aussichten für die Klage. Wer richtig liegt, lässt sich schlecht abschätzen, zumal es so eine Klage in Deutschland noch nie gab.

▶︎ Wie lange dauert es, bis die Dieselfahrer Geld sehen, wenn die Verbraucherzentralen gewinnen?

Das kommt darauf an, ob VW einem Vergleich mit den Kunden zustimmt. Dann könnte es schnell gehen. Geht der Autobauer durch alle Instanzen, könnte es aber Jahre dauern.

Die Kläger rechnen mit einer mündlichen Verhandlung 2019 und einer Gerichtsentscheidung 2020. Danach könnte der Fall an den Bundesgerichtshof gehen, der wohl 2022 entscheiden würde.

Danach müsste in weiteren Verhandlungen noch über die Höhe des individuellen Schadenersatzes entschieden werden.

▶︎ Wie hoch könnte der Schadenersatz sein?

Das lässt sich noch nicht sagen. Anwalt Ralf Stoll, der die Klage für die Verbraucherzentralen betreut, hält 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. In den bisherigen Fällen hätten die Richter den Betroffenen sieben bis 25 Prozent zugestanden.

▶︎ Wie ist der Stand bei anderen Kundenklagen zum Diesel-Skandal?

Volkswagen zufolge waren im September 23 800 Verfahren von Diesel-Besitzern gegen Händler oder Hersteller anhängig.

Mehr als 6000 Urteile gab es schon. Laut dem Konzern blieben die Kundenklagen vor Landgerichten überwiegend erfolglos. Oberlandesgerichte hätten in zwölf Fällen im Sinne von Volkswagen und der Händler entschieden.

Doch oft komme es gar nicht zum Urteil, weil VW schon vorher per Vergleich einer Entschädigung zustimme, sagt Stoll. Bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht bot VW Klägern laut ADAC gar Geld für ein Stillschweige-Abkommen an.

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