Saturday, 20th April 2024
20 April 2024

Untreueverdacht: Bremer AfD nennt Vorwürfe gegen Magnitz „haltlos“

Frank Magnitz: Eine Anzeige aus dem vorigen Jahr soll Auslöser für das Verfahren gegen den Bundestagsabgeordneten sein. (Quelle: Fabian Sommer/Archiv/dpa)

Der Bremer AfD-Chef Frank Magnitz steht in Verdacht, Parteigelder veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen aufgenommen. 

Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen den Bremer AfD-Chef Frank Magnitz. Auslöser für das Verfahren gegen den Bundestagsabgeordneten sei eine Strafanzeige aus dem Dezember vergangenen Jahres, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade. Die Partei wies die Vorwürfe zurück.

Inhaltlich gehe es um Parteigelder, sagte Passade, ohne weitere Details zu nennen. Die Staatsanwaltschaft habe den Bundestag über die Ermittlungen gegen Magnitz informiert. Innerhalb der Frist von 48 Stunden habe das Parlament die Immunität des Abgeordneten nicht wieder hergestellt, erläuterte Passade. „Dadurch ist ein ordnungsgemäßes Verfahren möglich.“

Die Bremer AfD erklärte, dass das Verfahren auf eine Anzeige des ehemaligen Schatzmeisters des AfD-Landesverbandes Bremen zurückgehe. Den Vorwurf der Untreue bezeichnete sie als „haltlos“. Die Partei bestätigte zugleich, dass die Immunität von Magnitz aufgehoben worden sei.

Über die Ermittlungen gegen Magnitz hatte zunächst Radio Bremen berichtet. Der Politiker war in dieser Woche in die Schlagzeilen geraten, nachdem er am späten Montagnachmittag von drei Unbekannten in Bremen auf offener Straße angegriffen und schwer verletzt worden war. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Als Auslöser für die Anzeige wegen möglicher Veruntreuung nannte die Bremer AfD zwei Zahlungen, die Magnitz als Verfügungsberechtigter über die Parteikonten in der Amtszeit des Schatzmeisters veranlasst haben soll. Magnitz habe dabei Rechnungen beglichen, die auf die Privatanschrift eines Bremerhavener AfD-Mitgliedes ausgestellt worden seien. Dieses Mitglied habe zuvor die erneute Auszählung der Stimmen für die Bürgerschaftswahl 2015 in Bremerhaven beantragt.

„Da der Zahlungspflichtige der AfD-Landesverband war, wurden die Rechnungen korrekterweise von Parteikonten beglichen“, erklärte die Bremer AfD. Inzwischen liege eine schriftliche Bestätigung des Magistrats von Bremerhaven vor, „dass der Zahlungspflichtige in beiden Fällen die Partei und nicht die Privatperson ist, an die die Rechnung gerichtet war“. Die Angelegenheit sei „somit erledigt“.

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