Friday, 29th March 2024
29 März 2024

AfD-Politiker: Ist Europawahl-Kandidat Gunnar Beck kein Professor?

Gunnar Beck: Der AfD-Politiker stellt sich als Kandidat zur Europawahl. (Quelle: picture alliance/Inga Kjer)

AfD-Politiker Gunnar Beck stellt sich als Kandidat für die Europawahl. Bei Reden bezeichnet er sich selbst als Professor – einem Bericht zufolge hat er dazu aber offenbar kein Recht. 

Der AfD-Kandidat für die Europawahl, Gunnar Beck, verwendet nach einem Bericht des Deutschlandfunks (DLF) zu Unrecht in Deutschland den Professorentitel. Der auf Listenplatz zehn geführte Beck wird bei der AfD regelmäßig als Professor vorgestellt, auch er selbst bezeichnet sich so.

Tatsächlich trete er bei einer Universität in London als „Reader“ in Erscheinung, berichtete der DLF. Daraus lasse sich in Deutschland aber kein Professorentitel ableiten. Das habe das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium dem Sender bestätigt.

Bezeichnungen unzulässig

In seiner Bewerbungsrede auf dem AfD-Europawahlparteitag im vergangenen November sagte Beck: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“ Auch die Bezeichnung als Fachanwalt für Europarecht ist dem Bericht zufolge unzulässig. Ein Sprecher der Bundesrechtsanwaltskammer sagte dem DLF-Hauptstadtstudio, die Bezeichnung als Fachanwalt sei in Deutschland berufsrechtlich geschützt. Einen „Fachanwalt für Europarecht“ gebe es nach deutschem Recht nicht.

Auf den Wahlunterlagen für die Europawahl am 26. Mai wird Beck dem Bericht zufolge dennoch mit dem Professortitel geführt. Laut Bundeswahlleiter lasse sich das nicht mehr ändern, so der Deutschlandfunk. Über das Thema hatte zunächst das Portal „Verfassungsblog“ berichtet.

Beck widerspricht Vorwürfen

In einer Erklärung wandte sich Beck am Dienstag gegen die Vorwürfe. „Viele britische Universitäten haben die Berufsbezeichnung des Readers mittlerweile durch die Bezeichnungen Associate Professor, Professor oder zuweilen Titular Professor ersetzt“, sagte der AfD-Politiker. Wenn er seine Berufstätigkeit als Professur und Fach- oder Prozessanwalt für EU-Recht in London angegeben habe, sei „diese Übersetzung zutreffend“.
 

 
Beck hat auf Platz zehn der AfD-Liste für die Europawahl am 26. Mai gute Chancen, dem neuen EU-Parlament anzugehören. Die EU hält der 53-Jährige für den „größten Rechtsbrecher überhaupt“. Seine Ablehnung der EU sei grenzenlos, sagte er in seiner Bewerbungsrede für den Listenplatz. In London berate er die Brexit-Befürworter.

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