Thursday, 18th April 2024
18 April 2024

Wolf: „Eingriff in die Intimsphäre“: Fotografieren unter den Rock soll strafbar werden

Guido Wolf: Er will das sogenannte „Upskirting“ mehr thematisieren. (Quelle: Arnulf Hettrich/dpa)

CDU-Politiker Wolf setzt sich für die Bestrafung des sogenannten „Upskirtings“ ein. Das Fotografieren unter Röcke soll in der Bundesrepublik künftig strafbar sein. 

Wer Frauen heimlich unter Röcke fotografiert, soll nach dem Willen von Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) einfacher bestraft werden können. Er unterstütze Forderungen, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen, sagte Wolf in Stuttgart.

Die Polizei habe dann eine bessere Handhabe gegen die Täter, sie könne zum Beispiel Personalien aufnehmen, Platzverweise erteilen und gegebenenfalls Fotoapparat oder Handy beschlagnahmen. Wolf will das Thema bei der Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder Anfang Juni ansprechen.

„Zusätzliche Unsicherheit“

„Das sogenannte Upskirting ist ein abstoßender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen und Mädchen“, sagte Wolf. „Gerade in einer Zeit, in der – gerade auch bei größeren Menschenansammlungen – immer wieder über sexuelle Übergriffe auf Frauen berichtet wird, sorgt das für zusätzliche Unsicherheit.“

Wolf lobte eine Petition, die sich für einen eigenen Straftatbestand einsetzt. „Ein großer Verdienst der Petition ist, dass sie die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert.“ Zwei junge Frauen sammeln im Internet unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“ Unterschriften. Sie verweisen auf England und Wales, wo das Upskirting mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden kann. „Wir müssen dafür kämpfen, dass das auch in Deutschland passiert“, schreiben die beiden Frauen zu ihrer Petition.
 

 
Nach Auskunft des Justizministeriums sind heimliche Aufnahmen unter den Rock in Deutschland bislang in der Regel nicht strafbar – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Dann drohen nach dem Strafgesetzbuch (Paragraf 201a) bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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