Friday, 29th March 2024
29 März 2024

Streit um Rüstungsexporte über ausländische Tochterfirmen

Rheinmetall-Werk in Südafrika: Aus Deutschland gibt es keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Ausländische Tochterunternehmen liefern jedoch weiter Waffen und Munition in das umstrittene Ausland. (Quelle: imago)

Deutschland hat nach dem Khashoggi-Mord die Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien gestoppt. Tochterfirmen deutscher Unternehmen im Ausland liefern weiter. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung will umstrittene Exporte von ausländischen Tochterfirmen deutscher Rüstungsunternehmen nicht weiter beschränken. Nach erneuter Prüfung bestehe kein Novellierungsbedarf, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Linken mit. „Der Export von Rüstungsgütern sowie der Export entsprechender Technologie wird streng kontrolliert und ist genehmigungspflichtig“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung hatte als Konsequenz aus der Tötung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi die Lieferungen von Waffen und Kriegsgerät an Saudi-Arabien komplett gestoppt. Für Wirbel hatte gesorgt, dass der Rüstungskonzern Rheinmetall Saudi-Arabien jüngsten Medienberichten zufolge offensichtlich weiter mit Munition beliefert – und zwar über Tochterfirmen in Italien und Südafrika.

Hänsel: Gesetzeslücke muss geschlossen werden

Die Linken-Abgeordnete Heike Hänsel hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Fragestunde Mitte Dezember vorgeworfen, dies zuzulassen. Merkel sagte eine erneute Prüfung zu.

Die Entscheidung nun sei nicht nachvollziehbar, sagte Hänsel der Deutschen Presse-Agentur. „Die Bundesregierung will anscheinend deutschen Rüstungskonzernen wie Rheinmetall das Geschäft nicht verderben und unterlässt hier bewusst die Regelung einer Gesetzeslücke.“
 

Das Entsenden deutscher Rüstungsfachleute ins Ausland zur Entwicklung von Kriegswaffen bedürfe bisher keinerlei Genehmigung, im Gegensatz zu den USA oder Frankreich. „Dies erleichtert die Auslagerung von Rüstungsproduktion ins Ausland und muss endlich gesetzlich durch eine Ergänzung in Paragraph 49 der Außenwirtschaftsverordnung gestoppt werden.“

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