Friday, 29th March 2024
29 März 2024

Kopftuch, Burka, Nikab: Ist Verschleierung in Deutschland verboten?

Werbung in Kopenhagen: In Dänemark protestierten im vergangenen Jahr Musliminnen gegen das geplante Verhüllungsverbot. Das Gesetz trat dennoch in Kraft. (Quelle: Andrew Kelly/Reuters)

Schätzungen zufolge verhüllen bundesweit nur einige Hundert Frauen ihr Gesicht. Trotzdem wird über Nikab, Burka und Co. immer wieder heftig diskutiert. Was erlaubt ist, erklärt t-online.de.

Die deutsche Studentin Katharina K. ist zum Islam konvertiert und trägt einen Nikab. Doch der muslimische Gesichtsschleier ist an ihrer Universität in Kiel unerwünscht. Nun beschloss das Uni-Präsidium das Verbot – und auch unsere Leser haben dazu unterschiedliche Meinungen. Damit jeder mitdiskutieren kann, hat t-online.de alle Fakten zur Vollverschleierung gesammelt.

Was bedeutet Vollverschleierung?

Je nach Herkunft und Glaubensrichtung benutzen Musliminnen in Deutschland unterschiedliche Kopfbedeckungen. Viele tragen ein Kopftuch oder bedecken ihr Haupt nur beim Gebet. Das Kopftuch ist seltener Thema des öffentlichen Diskurses, weil das Gesicht erkennbar bleibt.

Anders sieht die Meinung bei der Burka oder dem Nikab aus: Die Kleidungsstücke bedecken große Teile des Gesichts. Allerdings leben in Deutschland kaum voll verschleierte Frauen. Schätzungen zufolge sind es bundesweit wenige Hunderte.

Für viele Musliminnen in Deutschland sind die Kopfbedeckungen ein Symbol für Selbstbestimmung. Kritiker sehen darin hingegen ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau, besonders die Vollverschleierung ist ihnen ein Dorn im Auge.

Sind Gesichtsschleier in Deutschland generell verboten?

Nein. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit in Deutschland. In Artikel 4 heißt es: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Darum sind Gesichtsschleier wie Nikab und das afghanische Ganzkörpergewand mit Sichtgitter (Burka) nicht generell untersagt.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg wäre ein pauschales Burka-Verbot nicht machbar. Manche Experten sehen das aber anders. Sie verweisen beispielsweise darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuvor Vollverschleierungsverbote in Frankreich und Belgien akzeptiert hatte.

Aber in Deutschland gibt es doch das Vermummungsverbot? 

Das Vermummungsverbot gilt nur bei Demonstrationen – und auch für Autofahrer. Es untersagt Teilnehmern, ihr Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. Das gilt für Sturmhauben, Ganzkörperkostüme oder Burkas. 

Beim Autofahren gilt allgemein: Wenn die Kleidung den Blick nach hinten nicht ermöglicht, man andere behindert oder gefährdet, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Im Versammlungsgesetz (Paragraf 17a), Absatz zwei heißt es: Es ist […] verboten, [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen, bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Gibt es Orte, wo Burkas oder Kopftücher verboten sind?

Verbote gibt es bisher nur in einigen deutschen Bundesländern – meist in konkreten Institutionen oder auf öffentlichen Plätzen. Dabei geht es weniger um den Ort, sondern mehr um die Rolle, die eine Frau mit Burka oder Kopftuch dort spielt.

Meistens bezieht sich das Verbot auf Jobs im öffentlichen Dienst. Der Staat habe in religiösen Fragen neutral zu sein, sagt der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler. Auch Kruzifixe in öffentlichen Schulen sind immer wieder ein Streitthema, vor allem in Bayern.

Im öffentlichen Dienst in Hessen ist das Tragen der Burka seit 2011 verboten. Niedersachsen untersagte im Jahr 2017 die Vollverschleierung an Schulen. In Bayern dürfen seit 2018 keine Gesichtsschleier in Schulen und Kindergärten getragen werden. 

Dennoch: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in einigen Bundesländern hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2015 gekippt. Für Verfassungsrechtler Kirchberg könnte ein Verbot der kompletten Verschleierung dann zulässig sein, wenn es darauf ankomme, das Gesicht des Gegenüber zu identifizieren.

Zwei Musliminnen in Mekka: Frauen tragen beim Besuch der berühmten Pilgerstätte Kopftuch. Die Pilgerinnen dürfen weder Burka noch Nikab tragen. (Archivbild) (Quelle: Ahmad Masood/Reuters)

Müssen muslimische Frauen eine Burka oder einen Nikab tragen?

Im Koran gibt es nach Einschätzung des evangelischen Theologen Reinhold Mokrosch von der Universität Osnabrück keine direkte Anweisung für das Tragen einer Vollverschleierung. Radikale Formulierungen, die das fordern, seien erst später hinzugekommen. Die Bekleidungsregeln würden im Islam sehr unterschiedlich ausgelegt, sagt Katrin Großmann, Beauftragte für den interreligiösen Dialog im Bistum Osnabrück. Eindeutige Regeln wie in der katholischen Kirche gebe es nicht: „Es ist eher so, dass es einzelne Gelehrte gibt, deren Rechtsauslegung bestimmte Personen folgen.“

Kopfbedeckung – Symbol der Selbstbestimmung?

Das Kopftuch für Frauen spielt auch im Christen- und Judentum eine Rolle. So gibt eine Jüdin mit ihrer Kopfbedeckung öffentlich zu erkennen, dass sie verheiratet ist und den Gesetzen der Tora folgt.

Im Christentum hingegen gilt die Kopfbedeckung für Frauen beim Gebet als Zeichen der Ehrfurcht vor Gott. Besonders in östlicheren Ländern wird das bis heute praktiziert. Ähnlich beschrieb es die Muslimin Katharina K. : Mit dem Nikab folge sie „nicht nur dem, was Pflicht ist, sondern möchte mehr tun, um Gott näher zu kommen.“

Nonnen in Panschwitz: Auch strenggläubige Christinnen tragen eine Kopfbedeckung. (Quelle: Matthias Rietschel/Reuters)

Wie ist die Rechtslage in anderen Ländern?

In Frankreich ist das Tragen der Burka komplett verboten. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist das kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Er gesteht den einzelnen Ländern in dieser Frage einen Ermessensspielraum zu. In Frankreich und Österreich können Bußgelder erhoben werden, wenn Frauen mit einer Burka auf der Straße erscheinen. Auch in Belgien und teilweise in der Schweiz und in Dänemark ist das Kleidungsstück in der Öffentlichkeit verboten.

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